Nutzungsmöglichkeiten

Der Wegweiser Gesundheitsförderung lässt sich vielfältig nutzen, so etwa zur

  • Beschaffung von Fachinformationen
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Maßnahmen (Hinweise, wo Konzepte und Erfahrungen vorliegen)
  • Suche von
    - Kooperationspartnerinnen und -partnern
    - Dozentinnen und Dozenten für Veranstaltungen
  • Beschaffung von Medien für die Beratungsarbeit, Veranstaltungen, Mediotheken
  • Beantwortung von Anfragen

Das Übersichtsregister hilft Ihnen bei der Orientierung, welche Institutionen welche Themengebiete bearbeiten.

Bitte senden Sie Unterlagen mit Nachweisen, dass Ihre Institution bzw. Organisation die Aufnahmekriterien erfüllt an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Referat 2-24, Herrn Stephan Blümel, Maarweg 149-161, 50825 Köln


Neuaufnahmen

Institutionen können neu aufgenommen werden, wenn sie folgende Aufnahmekriterien erfüllen:

  • Fachinstitution
  • Überregionale Tätigkeit/ Bedeutung
  • Für in der Gesundheitsförderung Tätige (auch nebenamtliche wie Lehrende, Gesundheitsberufe, soziale Dienste) unmittelbar nutzbare, leicht zugängliche und bezahlbare Angebote: d.h. keine Institutionen, die hauptsächlich Auftragsarbeiten durchführen- es sei denn, sie bieten in nennenswertem Umfang z.B. Materialien oder Fortbildung auch für Nichtauftraggebende an.
  • Keine Institutionen, bei denen firmenbezogene Produktwerbung vorrangig ist.

Bitte senden Sie Unterlagen mit Nachweisen, dass Ihre Institution bzw. Organisation die Aufnahmekriterien erfüllt an die BZgA, Herrn Stephan Blümel, Maarweg 149-161, 50825 Köln (stephan.bluemel(at)bzga.de)